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Editorial

Sehr geehrte Besucher!

Mit der Gründung unseres Landesverbandes Schleswig-Holstein der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker e.V. am 15.08.1987 in Lübeck haben wir uns ein Forum geschaffen, um u. a. die eigene Resignation und die jahrzehntelange Abgrenzung der Psychiatrie von den Familien, Angehörigen und Freunden zu überwinden.

Ein wichtiges Ziel bleibt die gleichberechtigte Mitbestimmung von Angehörigen, unserer Mitverantwortung gegenüber psychisch kranken Menschen und der Aktivierung der Selbsthilfekräfte des familiären und sozialen Netzwerks.

Auch in Sachen Aufklärung und Antistigma gibt es noch viel zu tun, z.B. wie die Betroffenen mit den Auswirkungen einer psychischen Erkrankung im Alltag besser zurechtkommen, auch wie eine verfrühte Verrentung vermieden werden kann und was Angehörige selbst für ihr gesundheitliches Wohlbefinden und für ihre berufliche Absicherung tun können.

Formal ist der Landesverband Interessenvertreter und Anliegenvertreter der Angehörigen und der Betroffenen gemäß §26 PsychHG (Psychisch-Kranken-Hilfe Gesetz) und §22 MVollzG (Maßregelvollzugsgesetz) des Landes Schleswig-Holstein. Im Rahmen dieser Aufgabenstellung besetzt der Landesverband eine Vielzahl von Besuchskommissionen in den psychiatrischen Krankenhäusern und der Forensik im Lande und arbeitet in den Arbeitskreisen zur gemeindenahe Psychiatrie der Kreise mit.

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Dr. Rüdiger Hannig, 20.11.2011